Datenschutzordnung der BSG Kerpen-Sindorf e.V.
Die BSG Kerpen-Sindorf e.V. verarbeitet automatisiert personenbezogene Daten, z. B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Reha Sportbetriebes sowie der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins. Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGOV) und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gilt bei der BSG Kerpen-Sindorf e.V. nachfolgende Datenschutzordnung.
1. Allgemeines
Der Verein speichert und verarbeitet personenbezogene Daten von Mitgliedern/Teilnehmern, Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie für den gesamten Kursbetrieb in einem automatisierten Dateisystem. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten über das Internet mit Dritten ausgetauscht, wie z. B. Kostenträger der Reha-Maßnahmen, Dachorganisationen, wie . BRSNW, LSB sowie Behörden, z. B. Stadt Kerpen. Alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten oder austauschen müssen sowohl die DSGOV, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzverordnung beachten.
2. Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder und Teilnehmer
2.1 Im Rahmen des Mitglieds-/Teilnehmerverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten:
Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Geburtsdatum, Geschlecht, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Datum des Vereinseintritts, Bankverbindung, Daten der Kostenträger
2.2 Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden, werden personenbezogenen Daten der Mitglieder und für den Verein tätige Personen an diese weitergeleitet, z. B. Anmeldungen für Fort- u. Weiterbildungen, Lizenzen.
3. Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
3.1 Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Internetauftritten, wie Homepage, in Aushängen veröffentlicht und gegebenenfalls auch an die Presse weitergegeben.
3.2 Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen, wie Teilnehmer an Veranstaltungen, Ergebnisse, Alter oder Geburtsjahrgang.
3.3 Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht werden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.
3.4 Auf der Internetseite des Vereins sind die Daten der Mitglieder des Vorstands mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer sowie im Verzeichnis der Übungszeiten die Namen der Übungsleiterinnen und Übungsleiter, auch in den Aushängen der Schaukästen aufgeführt, im Hallenbad mit Foto der ÜL.
4. Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sind der / die 1. u. 2. Vorsitzende nach § 26 BGB.
Diese stellen sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art.30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art.13 u. 14 DSGVO erfüllt werden. Allein sind nur der 1. und 2. Vorsitzende für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.
5. Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen
5.1 Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Vorstandsmitgliedern und Übungsleiterinnen und Übungsleiter insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten
5.2 Personenbezogene Daten von Mitgliedern/Teilnehmern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.
6. Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
Alle Personen im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben, wie Vorstandsmitglieder, Übungsleiterinnen und Übungsleiter, sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.
7. Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten
Der Verein unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtverein in der Vereins-Homepage. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt ausschließlich in der Verantwortung des 1. und 2. Vorsitzenden und Änderungen können nur mit deren Zustimmung vom beauftragten Administrator vorgenommen werden.
Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen kann der Vorstand nach § 26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen. Die Entscheidung des Vorstands nach § 26 BGB ist unanfechtbar.
8. Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Datenschutzordnung
8.1 Der Vorstand sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter dürfen im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder -weitergabe ist untersagt.
8.2 Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können geahndet werden.
9. Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 24. August 2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.
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